Alleinunterhalter in Kaiserslautern

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AGB

Hier noch ein paar Interessanten Seitentipps aus dem Saarland. Die meisten Empfehlungen handeln von Musik, Alleinunterhalter und Entertainer. Weiterhin Infos unseres Übersetzungsbüros

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Kaiserslautern liegt 251 Meter über dem Meer[3]Â am nordwestlichen Rand des Pfälzerwaldes im Kaiserslauterer Becken. Die Stadt wird im Süden und Osten von bewaldeten Höhen wie dem Humberg oder dem Kahlenberg und im Norden vom Rothenberg umrahmt und dehnt sich im Westen in das Landstuhler Bruch aus, das im Süden von der Sickinger Höhe begrenzt wird.

Die Stadt wird von der Lauter durchflossen, die im Stadtinneren jedoch unterirdisch geführt wird. Die nächsten größeren Städte sind Ludwigshafen am Rhein, etwa 75 km östlich, Mainz etwa 80 km nordöstlich und Saarbrücken etwa 75 km westlich.

Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt
Elmstein, die zum Landkreis Bad Dürkheim gehört
Landkreis Kaiserslautern:

Otterbach, Otterberg, Mehlingen, Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Hochspeyer, Waldleiningen, Elmstein, Trippstadt ,Stelzenberg, Schopp, Krickenbach, Queidersbach, Bann,  Kindsbach, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Rodenbach ,Weilerbach, Katzweiler.

Statt in einer Zeitung nach einem passenden Alleinunterhalter und Entertainer zu suchen, bevorzugen heute viele Gastgeber das Internet. Hier kann man Musikdemos hören und mit den Künstlern gleich Kontakt aufnehmen. Wir empfehlen die Seiten:besser feiern.de oder 123Alleinunterhalter sowie die Seiten eventinc und den Entertainerclub . Auch auf gelbeseiten.de oder amazon, sowie bei crabbel erhalten Sie viele Infos für Ihr Fest bezüglich musikalischer Unterhaltung.

Besuchen Sie auch die Seiten onlinestreet oder weltklassejungs sowie quaka oder noch besser auf youtube direkt Demos hören genau wie auf myvideo

Auf dieser Seite wird gezeigt, welche Vorteile ein Alleinunterhalter gegenüber einem DJ hat, wie Sie den passenden Alleinunterhalter für Kaiserslautern und Umgebung finden und was ein Alleinunterhalter im Raum Kaiserslautern kostet:

Die schönste Tanzmusik für Ihr Fest

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Suchen Sie in Kaiserslautern einen Alleinunterhalter oder Entertainer für Ihr Fest.  Alleinunterhalter Ralph Rinas - Entertainer für Hochzeiten und sonstige Feste in Kaiserslautern, Landstuhl , Birkenfeld, Pirmasens , Kirchheimbolanden , Bad-Kreuznach ,Bad-Dürkheim, Zweibrücken

Um einen Alleinunterhalter in Kaiserslautern zu finden, können Sie auch folgende Seiten besuchen: Alleinunterhalter finden oder Alleinunterhalter-Entertainer.de und feiern-planen.de. Auch auf den Seiten “plan-mein-fest” und guxme sowie eventpeppers und Unterhaltungsmusik-alleinunterhalter.de finden Sie einen Unterhaltungsmusiker , Entertainer oder eine Band für Ihre Hochzeit oder Familienfest

  1. Unterhaltungsmusik
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Vorwort zu den AGB:

 

Leider ist es notwendig geworden eine AGB aufzustellen, denn es gab in der Vergangenheit hin und wieder unterschiedliche Auslegungen in Sachen Fairness und Gerechtigkeit auch im letzten Jahr wieder!

Der Grund war fast immer das liebe Geld !

Es wird immer häufer versucht, sich ganz oder teilweise vor dem Bezahlen zu drücken .

 

Hier meine aktuellen "ich zahle nicht" Charts:-)

 

Platz 1: 

Der Wirt sagt:  "Es waren keine Gäste da und ich kann nicht zahlen!"

 

Platz 2: 

"Wir müssen die Musik absagen! Ein Bekannter wollte uns 

überraschen und hat ohne unser Wissen schon einen anderen Musiker bestellt!"

 

Platz 3:

 "Wer hat sie denn gebucht? Ich weiß von nichts.

 

Platz 4:

 "Ich habe am Telefon verstanden: für hundert Euro, nicht 400Euro"

Wer bezahlt denn 400Eur für Musik?

 

Platz 5:

 "Habe ich wirklich 3 Mal gesagt "noch eine Stunde dranhängen"?

Ich war wohl betrunken. Sie wollen doch die Stunden nicht etwa  bezahlt haben?

 

 

Manchmal dachte ich, ich wäre ein Opfer "der versteckten Kamera". Aber leider hatte ich mich immer geirrt.:-)

Wie Sie sehen, gibt es nichts, was es nicht gibt.

Manchmal sind es Missverständnisse; manchmal ist es Absicht.

Die nachfolgenden AGB, sowie der Vertrag, haben sich als sehr positiv herausgestellt. Seither hieß es lediglich "Ich habe zwar angekreuzt dass  ich die AGB gelesen habe, habe sie aber nicht gelesen!"

Mit dem Eintragen des Codewortes in den Buchungsvertrag, das zwischen den Zeilen versteckt ist, ist das kaum noch möglich.:-)

Ich habe den Ruf ein fairer Mensch zu sein. Bitte seien Sie es auch ! Haben Sie also keine Sorge, wenn Sie die AGB akzeptieren!

 

 

 

 

 

 

AGB

§1 Auftrag

Der Auftraggeber versichert, dass es sich bei der Veranstaltung nicht um eine Veranstaltung handelt, die vom Musiker nicht gespielt wird. Siehe unten unter"wo spiele ich nicht mehr" (Bitte fragen Sie mich ggf. vorher,  falls Sie sich nicht sicher sind) Wird der Musiker trotzdem zu solch einer Veranstaltung gebucht ohne daß er davon in Kenntnis gesetzt wurde, (reingelegt), ist der Veranstalter verpflichtet eine Ausfallpauschale in Höhe von 200€ an den Musiker zu zahlen.

 

Sollte ein Auftrag vom Veranstalter trotz eines unterzeichnetem Vertrages nicht zu Stande kommen, wird ebenfalls eine Ausfallpauschale von 200€ fällig. Sollte der Musiker eine andere Veranstaltung für diesen Termin erhalten, muß lediglich eine Unkostenpauschale von 50€ gezahlt werden da der Musiker finanzielle Mittel wie gezielte Internetwerbung einsetzt, um an diesem Termin einen Ersatzauftrag zu bekommen. Das verschieben eines Termines ist in der Regel nicht möglich. Auch hier muß so gehandelt werden, als würde der Termin abgesagt. Auch zahlt der Musiker diese 200€ an den Auftraggeber, falls er zum Fest nicht erscheint. Weitere Schadensersatzansprüche werden beiderseitig nicht gestellt!

 

§1.1 Anfangszeiten

Die abgesprochenen, oder vertraglich festgehaltenen Zeiten (z.B. ab19:00 Uhr) sind verbindlich. Sollte zu der vereinbarten Zeit noch ein anderer Künstler tätig sein, oder die Auftrittszeit verschiebt sich aus anderen Gründen (Gäste sind noch beim Essen, Musiker findet keinen Parkplatz usw.) gilt bei der Abrechnung die auf dem Vertrag eingetragene Startzeit. Auch kann keine Rückerstattung erfolgen, wenn die Veranstaltung vorher endet. Es gilt der vereinbarte Betrag/Pauschale (Z.B. xxx€ für bis zu 5 Stunden). Endet die Veranstaltung früher, muß ebenfalls die Pauschale gezahlt werden.

 

§2 Pausen / Darbietungen

Dem Musiker stehen stündlich 15 min Pause zu. Falls der Musiker bei einem Sketch oder einer anderen Darbietung technisch eingebunden ist, darf diese Zeit nicht als Pause angerechnet werden. Auch darf am Ende des Abends die Zeit der Darbietungen von anderen Künstlern (z.B. Zauberern oder Komödianten) nicht von der Einsatzzeit des Musikers abgezogen werden, wenn diese in die Spielzeit fällt.

 

§3Haftung

Falls ein Gast Teile das Equipments des Musikers beschädigt und für den Schaden nicht aufkommen kann, versucht der Gastgeber einen Weg zu finden, den Schaden auszugleichen. Sollten sich betrunkene Gäste nicht mehr unter Kontrolle haben und ausfallend werden, darf der Musiker den Auftritt beenden sofern der Gast nicht des Hauses verwiesen wird.

 

§4 Bezahlung

Die Zahlung der Gage erfolgt am gleichen Abend. Zahlungen per Scheck oder spätere Überweisungen sind nicht (mehr:-) vorgesehen. Die gespielte Zeit des Musikers muss auch gezahlt werden. Rabatte wegen gespielter “Überstunden” können nicht gewährt werden! Das Codewort lautet "XY-987"(bitte auf dem Vertrag eintragen)

 

 

§5 Musikauswahl

Der Gastgeber hat sich im Vorfeld die Musik vom Musiker angehört und weiß, dass es sich überwiegend um Tanzmusik handelt, die ggf. von Jugendlichen und Gästen der jungen Generation nicht gerne gehört wird.

Wird der Musiker wegen dieser Musikauswahl von Gästen beschimpft oder beleidigt, wird der Gastgeber erklären, dass diese Art der Musik für sein Fest ausdrücklich gewünscht wurde. (wird im Vertrag wieder erwähnt)

Wird vom Publikum (nach R.S. mit dem Gastgeber) eigene mitgebrachte Musik aufgelegt, oder legt der Musiker deren Musik auf (als DJ) , darf die Gage nicht gekürzt werden, nur weil der Musiker in diesem Fall nicht singt!

 

§7 Persönliches Treffen

Gerne nimmt sich der Musiker die Zeit und trifft sich mit den Gastgebern vor dem Auftritt (v.a. Brautpaare). Dieses Treffen kann beim Gastgeber zu Hause oder an einem neutralen Ort stattfinden. Der maximale Weg des Musikers sollte 25km nicht überschreiten . Sollte das Treffen nicht zu Stande kommen, hat der Gastgeber nicht das Recht die Musik abzusagen.

 

 

§7Sonstiges

Falls es eine Bühne gibt,  muß gewährleistet sein, daß "die Bühne" so platziert ist, daß der Musiker  und seine Geräte nicht zu schaden kommen. Im Freien muß die Bühne überdacht sein. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Musiker das Recht, bei Regen oder Sturm den Auftritt zu beenden. Ihm steht dann die volle Gage zu.

Der Stromanschluss darf max 4m vom Musiker entfernt sein. Sollte die Stromversorgung ( v.a. bei Generatoren) die Anlage des Musikers beschädigen, haftet der Gastgeber b.z.w. der Betreiber der Einrichtung für den Schaden an den Geräten!

Der Musiker erhält kostenfrei Essen und Getränke.

 

 

Wo spiele ich nicht mehr:

Bitte fühlen Sie sich nicht diskriminiert oder beledigt, falls Ihr Fest unter jene fällt, auf welchen ich zukünftig nicht mehr spiele:

Faschingsveranstaltungen , Halloweenpartys , Kreuzfahrten , regelmäßige Auftritte als Stamm-Musiker / Hausmusiker , Spielcasinos ,

Homo-Eheschließungen (sind übrigens überwiegend nette und freundliche Personen, für die ich auch gelegentlich zu anderen Anlässen spiele)

Polterabende , Abiball .

 

Auf den o.g. Veranstaltungen habe ich entweder schlechte Erfahrungen gemacht, oder ich fühlte mich unwohl. Bitte sprechen Sie mich an, sollte Ihr Fest dazugehören. Gerne empfehle ich Ihnen einen Kollegen!

 

 

 

Ende der AGB......vielen Dank für Ihr Verständnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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